Wollen Sie auf einer öffentlichen Fläche als Gastwirt/in eine Außengastronomie einrichten? Dann benötigen Sie:
Für die Außengastronomie benötigen Sie drei Genehmigungen:
Es wird vorausgesetzt, dass die Gaststätte im bisher genehmigten Umfang betrieben wird (baulich unverändert). Es muss ein Antrag auf eine endgültige Erlaubnis gestellt werden. Die Erlaubnis der Vorgängerin / des Vorgängers darf nicht erloschen sein. Es wird keine Erlaubnis benötigt, wenn in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke / Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben werden.
Die Gaststätte kann dauerhaft mit der endgültigen Gaststättenerlaubnis betrieben werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wird jedoch nur dann benötigt, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist betriebsart-, personen- und raumgebunden und kann nur erteilt werden, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller zuverlässig ist. Durch die oben aufgelisteten Belege wird die Zuverlässigkeit nachgewiesen.
Von der Gewerbeabteilung wird geprüft, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf. Das hängt insbesondere von den Räumlichkeiten und der Lage der Gaststätte ab.