Dr. Carl W. Barthel
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Prüfungswesen


Was sollte man wissen?

  • Die Abschlussprüfung ist für mittelgroße Kapitalgesellschaften Pflicht
  • Damit ist verbunden die Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit mehr Informationen
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind gemäß § 267 HGB (Stand 2019): Wenn mindestens 2 der Merkmale überschritten sind:
    • 6.000.000 € Bilanzsumme
    • 12.000.000 € Umsatzerlöse
    • 50 Arbeitnehmer im Ø
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften können von vereidigten Buch-prüfern oder von Wirtschaftsprüfern geprüft werden.
  • Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz
  • Skalierungen beziehen sich auf Erleichterungen in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens und der Kanzlei des Prüfers.