Prüfungswesen
Was sollte man wissen?
- Die Abschlussprüfung ist für mittelgroße Kapitalgesellschaften Pflicht
- Damit ist verbunden die Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit mehr Informationen
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind gemäß § 267 HGB (Stand 2019): Wenn mindestens 2 der Merkmale überschritten sind:
- 6.000.000 € Bilanzsumme
- 12.000.000 € Umsatzerlöse
- 50 Arbeitnehmer im Ø
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften können von vereidigten Buch-prüfern oder von Wirtschaftsprüfern geprüft werden.
- Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz
- Skalierungen beziehen sich auf Erleichterungen in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens und der Kanzlei des Prüfers.